Fachspezifischer Teil - Tanz und Bewegung
1. Repertoire – inhaltliche Breite
Ziel der tänzerischen Ausbildung ist die Vermittlung der Vielfältigkeit tänzerischer
Ausdrucksmöglichkeiten – ohne den Anspruch auf Vollständigkeit. Es ist Aufgabe der
LehrerInnen, verschiedene inhaltliche Schwerpunkte zu setzen!
1.1 Tanzstile bei gleicher Wertigkeit:
Klassische und traditionelle Tänze
- Historischer Tanz
- Ballett, Charaktertanz (Nationaltanz)
- Volkstänze, Folkloretänze
- Ethnische Tänze (Afro, Orientalisch, Flamenco etc.)
Moderne und zeitgenössische Tanzformen
- Kreativer Tanz, Ausdruckstanz, Tanztheater
- Modern Dance, Contemporary Dance, Kontaktimprovisation etc.
- Jazztanz, Musical, Stepptanz
Trendige, populäre Tanzformen
- Soziale Tanzformen (Kreistänze, Sitztänze, Tanzkanon etc.)
- Hip Hop, Streetdance, Breakdance, Funky etc.
1.2 Bewegungsbereiche bei gleicher Wertigkeit:
Die Prinzipien der unten angeführten Punkte können nach Maßgabe der
LehrerInnen in den Unterricht einfließen.
Akrobatik, Gymnastik, Improvisation, Pantomime, Partnering
Gesundheitsfördernde Techniken:
- Yoga
- Pilates
- Feldenkrais
- Alexander Technik
- Chi Gong
- Tai Chi
- Kinesiologie
- Ideokinese (Franclin)
- Atemtechnik
- Entspannungstechniken
- etc.
2. Musizierformen
- Ensemble
- Verschiedene Gruppengrößen
- Duo
- Solo
3. Eignung, Lernvoraussetzungen
Die Eignung für eine tänzerische Ausbildung zeigt sich in der Bewegungslust sowie im
Interesse an Tanz und Musik. Auch der prinzipielle Wille, sich in eine Gruppe zu
integrieren, muss gegeben sein.
Spezielle körperliche Voraussetzungen wie bei professionellen Tanzausbildungen sind
nicht notwendig. Es gibt daher auch keine Aufnahmeprüfung oder Auswahlverfahren,
sondern Beratungsgespräche als Orientierungshilfe.
Da beim Tanzunterricht eine positive Gruppendynamik ebenso wichtig ist wie die
individuelle Förderung der einzelnen SchülerInnen, liegt es an den TanzlehrerInnen,
die SchülerInnen in die am besten geeigneten Gruppen einzustufen. Die LehrerInnen
sollten sich dabei sowohl am Alter als auch dem tänzerischen Können der einzelnen
SchülerInnen orientieren. Dabei ist vor allem die kognitive, emotionale, physische und
soziale Entwicklung der SchülerInnen zu berücksichtigen. Hilfestellung bei
Unklarheiten in der Einstufung bieten Schnupperstunden oder ein Probejahr.
Die SchülerInnen benötigen zweckmäßige Bewegungskleidung und adäquate Schuhe.
Das Bildungsangebot der Musikschule soll jeder Altersstufe den Zugang zum Tanz
ermöglichen.
4. Ganzheitliche Pädagogik
„Der Mensch ist nur als Ganzheit vorstellbar; Denken und Fühlen, Handeln,
Wahrnehmen und sich bewegen sind untrennbar miteinander verbunden und
beeinflussen sich gegenseitig.“
(Zitat: R. Zimmer, Handbuch der Bewegungserziehung; Herder; Freiburg Breisgau 2004)
Im Mittelpunkt des Unterrichtes stehen die SchülerInnen in ihrer Ganzheitlichkeit und
Individualität. Dem jeweiligen persönlichen Entwicklungsstand und momentanen
pädagogischen Bedürfnissen soll dabei besondere Rücksicht entgegen gebracht
werden. Das Lebensalter muss dabei nicht immer dem Entwicklungsalter entsprechen.
Im Sinne einer ganzheitlichen Pädagogik soll der Unterricht altersgerecht und
erlebnisorientiert gestaltet werden und auf Freiwilligkeit der SchülerInnen basieren.
Ideen der SchülerInnen sollen – so weit es möglich und durchführbar ist – aufgegriffen
werden und in die Unterrichtsgestaltung mit einfließen.
Den PädagogInnen kommt die Aufgabe zu, über die Vermittlung von tanztechnischen
Fertigkeiten hinaus die SchülerInnen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu fördern.
SchülerInnen sammeln im Tanzunterricht Erfahrungen, die weit über den körperlichmotorischen
Bereich hinausgehen. In Tanz, Bewegung und Spiel setzen sie sich mit
sich selbst und den Gesetzmäßigkeiten ihres materiellen und sozialen Umfeldes
auseinander.
Neben dem persönlichkeitsbildenden Ansatz ist im Unterricht auch eine
„Ganzheitlichkeit“ auf künstlerischer Ebene anzustreben. Die Arbeit an
fachübergreifenden Projekten mit MusikerInnen bietet sich hierbei geradezu an
(Musiktheater, Musicals etc). Auch die Verbindung zu anderen Kunstformen sollte
geschaffen werden.
5. Körper und Instrument, Technik
Das Instrument der TänzerInnen ist der Körper. Durch das Erlernen einer Tanztechnik
und gezielten Übungen zur Körperwahrnehmung wird Körperbewusstsein gelehrt
und gefördert.
Ziel ist ein verantwortungsbewusster und selbstbewusster Umgang mit dem eigenen
Körper. Dabei wird auf die individuellen körperlichen Voraussetzungen der
SchülerInnen Rücksicht genommen.
Die SchülerInnen sollen im Tanzunterricht ihre motorischen Möglichkeiten und
Grenzen ausloten und erweitern. Das Austesten und Verinnerlichen verschiedener
Bewegungsmöglichkeiten einzelner Körperteile befähigt die SchülerInnen, ihr
Körperbild zu differenzieren und so ihr „Instrument“ besser kennen zu lernen.
6. Kultur-, musikhistorisches und musikkundliches Wissen
Eine Einbindung des theoretischen Wissens in den Tanzunterricht wird empfohlen,
wobei folgende Bereiche wesentlich sind:
- Tanzgeschichte
- Musikgeschichte
- Musik und Tanz in ihren kulturhistorischen Beziehungen zueinander
- Grundkenntnisse der Tanzanalyse und Tanzkomposition
- Terminologie (Fachbegriffe)
- Kostümkunde
7. Lebendiger Unterricht und vielfältige Unterrichtsformen
Einzel-, Partner-, Gruppen-, Ensemble- und Klassenunterricht
Methodische Flexibilität bezieht sich auch auf Unterrichtsformen – diese sind weder
grundsätzlich gut noch schlecht, sondern lediglich danach zu beurteilen, ob sie in
Bezug auf die definierten Intentionen und die anstehenden Inhalte zielführend sind.
Eine wichtige Quelle positiver persönlicher und tänzerischer Entwicklung der
SchülerInnen an einer Musikschule ist eine persönliche, vertrauensvolle und
beständige Beziehung zu ihren LehrerInnen.
Ein lebendiger Unterricht ermöglicht lustvolle Kreativ- und Körperarbeit. Es obliegt
den LehrerInnen, Stil und Methode frei zu wählen. Abwechslung ist dabei wichtig.
Es sollte daher geachtet werden auf einen Wechsel
- der räumlichen Organisation
- der Musikrichtungen
- von Ruhe- und Bewegungsphasen
- von neuen und bekannten Unterrichtsinhalten
- von Vortanzen und Beobachten
- von freien und eingegrenzten Aufgabenstellungen
- von Initiative und Anpassung
Weiters kann der Unterricht bereichert werden durch:
- Einsatz verschiedener Materialien, der Stimme, von Rhythmusinstrumenten, Malen
und Zeichnen, Video etc.
- Lehrausflüge und Exkursionen
- Fachübergreifende Projekte:
Diese erweitern den Horizont, fördern die Fähigkeit, konstruktiv in Gruppen zu
arbeiten, und bieten Einblick in andere Kunstformen.
Die Musikschule bietet den Rahmen für die Zusammenarbeit von TänzerInnen,
InstrumentalistInnen und SängerInnen.
Tanzunterricht ist als Gruppenunterricht konzipiert, wobei die Zahl der SchülerInnen
einer Gruppe mindestens 4, höchstens aber 12 betragen soll (Richtwert!).
Die Gruppengröße und -zusammensetzung soll zwei Bedingungen erfüllen:
- Ein gutes Eingehen auf einzelne SchülerInnen
- Die Ermöglichung gruppendynamischer Prozesse
Zur gezielten Erarbeitung von Auftritten wird empfohlen, fallweise Einzeltraining
anzubieten.
Sehr begabte SchülerInnen sollten besonders gefördert werden.
8. Übeformen/Übepraxis
Die Lehrinhalte der Unterrichtsstunde sind eigenständig und in Absprache mit den
SchülerInnen auf freiwilliger Basis festgelegt werden (Körperarbeit, Choreographie
etc.).
Für begabte SchülerInnen, die ein Tanzstudium anstreben, sollten spezielle
Übungsprogramme angeboten werden.
9. Einbeziehung und Mitarbeit der Eltern
Im Sinne einer transparenten Unterrichtsgestaltung sollen die Eltern die Lernziele
mitgeteilt und Lernerfolge präsentiert werden.
Mittel dazu können sein:
- Elternabende
- Mitmachstunden
- Offene Stunden
- Klassenabende
- Mitarbeit der Eltern bei Aufführungen
10. Vorbereitung und Nachbereitung des Unterrichts
- Führen einer Anwesenheitsliste
- Klassenkatalog (Unterrichtsnachweis)
- Jahresplanung, Monatsplanung und Wochenplanung mit Zielformulierungen sind
wünschenswert
- Spezielle Planungen für Auftritte vor Publikum: Konzepterstellungen,
Management, Terminplanungen, Choreographien erstellen, Proben, Maske,
Kostüme, Bühnengestaltung, Technik, Ausstattung, Elterninformationen, Werbung,
Pressemitteilungen, Foto- und Videodokumentation
11. Lernziele/Bildungsziele (nach Entwicklungsstufen/Leistungsstufen)
Die Tanzausbildung an den Musikschulen beinhaltet:
- Die Öffnung des Zugangs zur Tanzkunst und die Förderung tanzbegeisterter
SchülerInnen
- Die Vorbereitung der SchülerInnen auf ein professionelles Tanzstudium:
Die Vorbereitung auf ein professionelles Tanzstudium ist gebunden an materielle
und personelle Ressourcen sowie an regionale und lokale Gegebenheiten. Dazu ist
ein mehrmaliger Unterricht pro Woche notwendig.
- Die strukturelle Gliederung der Ausbildung obliegt den einzelnen Bundesländern.
Grundmodule für Tanz und Bewegung sind Körperwahrnehmung, Raum, Kraft, Zeit,
Dynamik und Rhythmus.
Körperliche (Bewegungstechnische) Lernziele:
- Körperbewusstsein wecken, gezielter Einsatz des Körpers als Instrument
- Koordination von Bewegungen an sich und im Raum; Schulung des Gleichgewichts
- Kräftigung und Flexibilisierung, Vermittlung wichtiger Funktionsmechanismen des
Bewegungsapparates und einer korrekten Ausrichtung des Körpers
- Schulung des motorischen, akustischen und visuellen Gedächtnisses
- Erwerben eines vielfältigen Bewegungsrepertoires bzw. eine fundierte
Grundausbildung in einer oder mehreren Tanztechniken
Musikalische Lernziele:
- Kennenlernen und Unterscheiden von unterschiedlichen rhythmischen Strukturen
und Taktarten (Rhythmusschulung etc.)
- Musik komplex und analysierend wahrnehmen und in Bewegung umsetzen
- Musikalische Grundbegriffe wahrnehmen und in Bewegung umsetzen
Persönlichkeitsbildende Lernziele:
- Eigenkompetenz:
Erreichen von Selbstständigkeit und Selbstbewusstsein
- Sozialkompetenz:
Erreichen von Achtung, Rücksichtnahme und Respekt anderen gegenüber,
Integration, Teamfähigkeit, Kritikfähigkeit (konstruktive Reflexion), Einordnung,
Zuverlässigkeit, Hilfsbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein,
Kompromissfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit
Kreative Lernziele (Förderung des schöpferischen Denkens und Tun):
- Sensibilisierung der Sinne
- Schulung der Beobachtung und Kommunikation
- Schulung der Entscheidungsfähigkeit
- Förderung des schöpferischen Denkens und Tuns
- Erziehung zur Eigenkreativität in der Bewegung
Theoretisches Wissen und Wissensvermittlung:
- Vermittlung der in Punkt 6 angeführten Bereiche
- Die Fähigkeit, theoretisches Wissen in die Praxis umzusetzen
Auftritte vor Publikum:
Interne und öffentliche Präsentationen sind Bestandteile der Ausbildung. Die
öffentliche Präsentation von Tanz und Bewegung hat neben dem Eigenwert des
Bewegungstrainings eine wichtige Aufgabe, denn sie motiviert zu intensiver
Vorbereitung und bestmöglicher Ausarbeitung eines Programms.
Die Auswahl der Darbietung muss sich am Leistungsniveau der SchülerInnen so
orientieren, dass alle SchülerInnen eingebunden werden können. Dabei sollte ein
durchdachtes und sinnvolles Programm gestaltet werden.
Regelmäßige öffentliche Auftritte tragen zu einer zunehmenden Sicherheit bei. Diese
Auftritte sollten jedoch aus dem geplanten Unterricht resultieren und nicht zum allein
anzustrebenden Selbstzweck werden.
Gemeinsame Projekte mit MusikerInnen, anderen Kunstformen oder Institutionen sind
ein verbindendes Element in der ganzheitlichen künstlerischen Erziehung.
12. Empfehlungen für Übertrittsprüfungen
Durch die grobe Rahmenstruktur ist ein österreichweiter Vergleich schwer möglich, es
wird daher auf die Regelungen der Bundesländer verwiesen.
13. Besondere Hinweise zum „frühinstrumentalen Unterricht“ und zum Unterricht mit
„jugendlichen und erwachsenen AnfängerInnen“
Das Hinführen des Kindes zum Tanz sollte unter Berücksichtigung der körperlichen
und geistigen Entwicklung zu einem möglichst frühen Zeitpunkt beginnen (ca. ab 4
Jahren). Eine Vernetzung mit Inhalten der EMP für Vorschulkinder ist möglich, um
ihrem Bedürfnis nach ganzheitlichem Lernen entgegenzukommen.
Jugendliche oder erwachsene AnfängerInnen können in ihrer Peer-Group
aufgenommen werden und holen dort durch gezielte Förderung seitens der
LehrerInnen und Gruppe das fehlende Wissen nach. Die Entscheidung über eine
Aufnahme in die Gruppe sollten die LehrerInnen treffen.
Möglich ist auch das Angebot, in Gruppen mit leichterem Niveau mitzutrainieren, um
nachlernen zu können.
SchülerInnen sollen von den TanzpädagogInnen dort abgeholt werden, wo sie sich
gemäß ihrer motorischen Fähigkeiten und Fertigkeiten gerade befinden.
14. Hinweise zum Unterricht mit „Menschen mit Behinderungen“
Der Unterricht ist prinzipiell – jedoch mit Vorbehalt – möglich und sollte nur dann
stattfinden, wenn die LehrerInnen eine entsprechende Ausbildung haben.
Ob ein Unterricht stattfinden kann, soll nach dem Grad oder der Art der Behinderung
entschieden werden.
15. Instrumentenkundliches (Sonderformen, Pflege, Kauf, ...)
Da beim Tanz der Körper das Instrument ist, hat der gesundheitspädagogische Aspekt
im Tanzunterricht oberste Priorität.
Dazu gehören:
- Ergänzende Unterweisung in gesunder Ernährung
- Richtiges Aufwärmen
- Zielführendes Dehnen
- Anatomische Kenntnisse
- Hygiene
- Fachgerechte Kleidung
Beobachten die LehrInnen signifikante Verhaltensformen oder körperliche
Auffälligkeiten wie z.B. Fehlhaltungen, so sind diese den Eltern mitzuteilen, damit die
SchülerInnen entsprechend behandelt werden können. In gleicher Weise sollen die
Eltern über individuelle Besonderheiten (z.B. Erkrankungen) ihres Kindes Auskunft
geben.
Die SchülerInnen sollen dazu angeregt werden, ihre momentanen körperlichen und
seelischen Bedürfnisse ernst zu nehmen.
16. Fachspezifische Besonderheiten
Die Arbeitsmittel sind sehr wichtig (siehe ganzheitlicher Unterricht), ebenso wie die
Raumausstattung mit passendem Boden, Mindestgröße, Spiegel, Garderobe etc.
- Der Bewegungsraum sollte ausreichend groß (mindestens 70 qm) und gut belüftbar
sein, darüber hinaus hell, freundlich und von ausreichender Raumtemperatur.
- Größtes Augenmerk ist auf die Beschaffenheit des Bodens zu legen. Es sollte sich
auf jeden Fall um einen Schwingboden mit einer glatten, nicht zu rutschigen
Oberfläche handeln. Tanzbelag ist möglich, Stein- oder Fliesenböden sind
ungeeignet.
- Der Raum sollte nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Für ausreichende
Reinigung ist zu sorgen.
- Bruchsichere Spiegel (abdeckbar) und Ballettstangen gehören ebenfalls zur
Ausgestaltung des Saales.
- Die Nebenräume, wie Geräteraum, Garderoben, Toiletten, Duschen und
LehrerInnengarderobe sollten in verfügbarer Nähe sein. Ausreichender Stauraum
für Kostüme, Requisiten etc. ist notwendig.
- Bei den Einrichtungsgegenständen des Raumes ist auf mögliche Gefahrenquellen
(scharfe Kanten, spitze Ecken usw.) zu achten.
Zur Verfügung sollten weiters stehen:
- Technische Hilfsmittel wie Tonanlage mit guter Aufnahme- und
Wiedergabequalität (mit Temporegulierung) und Videokamera mit
Wiedergabemöglichkeit (Fernseher, DVD-Abspielgerät)
- Materialien wie Bälle, Reifen, Stäbe, Seile, Tücher, Thera-Bänder, Gymnastikbänder,
Luftballons, Gymnastikmatten, Schreib- und Malutensilien etc.
- Rhythmus- und Klanginstrumente in ausreichender Zahl
- Klavier
- Korrepetition für bestimmte Stilrichtungen wäre wünschenswert